Kanzlei für Medizinrecht & Arzthaftungsrecht

Dr. Noreen Koschella - Ihre Anwältin im Medizin- und Arzthaftungsrecht

Gesundheit ist ein vielschichtiges Thema. Genauso komplex ist die Materie des Medizinrechts.
Als Rechtsanwältin mit dem Schwerpunktbereich Medizinrecht befasse ich mich mit vielen Teilgebieten des Medizinrechts - insbesondere mit dem Arzthaftungsrecht - und kümmere mich mit dem entsprechenden Fachwissen um die Aufbereitung des relevanten Sachverhalts. Durch meine langjährige Praxiserfahrung, viel Empathie und die nötige Durchsetzungsstärke verhelfe ich Ihnen – sowohl gerichtlich und als auch außergerichtlich – zu Ihrem Recht.

 

Dr. Noreen Koschella
Rechtsanwältin

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  • Hilfe bei Behandlungsfehlern

    Die Kanzlei Dr. Koschella legt ihren Fokus in erster Linie auf das Arzthaftungsrecht, ein Spezialgebiet des Medizinrechts. Die Arzthaftung beschreibt dabei die zivilrechtliche Verantwortlichkeit des Arztes seinen Patienten gegenüber.

    Der Arzt verpflichtet sich, die Behandlung nach den fachlich anerkannten Standards zur Zeit des Eingriffs durchzuführen. Verletzt der behandelnde Arzt seine Sorgfaltspflicht und begeht einen Behandlungsfehler, können Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden. Dies betrifft u. a. Schmerzensgeldansprüche, Ansprüche wegen Verdienstausfalls und Haushaltsführungsschäden etc. .

    Wichtig ist, dass im Bereich der Arzthaftung zwischen mehreren Fallarten, wie etwa Behandlungs- oder Aufklärungsfehlern, zu unterscheiden ist. Weiterhin muss der eingetretene Gesundheitsschaden kausal, d. h. ursächlich, auf den Fehler zurückzuführen sein.

    Die tatsächliche Anzahl an Behandlungsfehlern schätzte das Bundesministerium für Gesundheit zuletzt auf etwa 170.000 Fälle pro Jahr (Quelle: www.aok.de). Doch viele Patienten scheuen die juristische Verfolgung ihrer Ansprüche.

    Die Folgen eines Behandlungsfehlers können für den Betroffenen enorme, mitunter existenzielle Auswirkungen haben. Wenn eine ärztliche Behandlung nicht den erhofften oder versprochenen Erfolg bringt oder ein Verhalten der behandelnden Personen unangemessen erscheint, kommt zu den bestehenden bzw. anhaltenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen oftmals noch das Gefühl der Hilflosigkeit hinzu. In diesen Fällen erscheint es sinnvoll, zeitnah nach Abschluss der Behandlungen unmittelbar anwaltlichen Rat für eine erste Einschätzung des Sachverhaltes und Beurteilung möglicherweise sich daraus ergebender Ansprüche einzuholen und gegebenenfalls die richtigen „Weichenstellungen“ zu veranlassen. Vertrauen Sie deshalb meiner Expertise im Bereich Arzthaftungsrecht ausschließlich auf Patientenseite.

  • Das Angebot richtet sich an Patienten wie Ärzte und Zahnärzte (in eigener Praxis niedergelassen oder angestellt) und sonstige Leistungserbringer im System der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Auf Patientenseite unterstütze ich Sie bei allen Fragen rund um die Leistungsgewährung der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Auch bei Problemen langfristiger Heilmittelgewährung, dem Anspruch auf Erwerbsminderungsrente oder wenn es um die Anerkennung eines Grades der Behinderung (GdB) geht, begleite ich Sie.

    Auf Arztseite geht es vorrangig um Fragen im Zusammenhang mit Prüfungen oder Regressen der ärztlichen bzw. gemeinsamen Selbstverwaltung (KVB — Prüfungsstelle, Beschwerdeausschuss oder Kassen) oder die Gestaltung von Verträgen bei Abgabe, Übernahme, Nachfolge von Praxen und/oder Kooperationen mit anderen Leistungserbringern. Aber auch in allen Fragen des ärztlichen Berufsrechts bin ich tätig.

  • Neben dem Arzthaftungsrecht beschäftige ich mich mit der Regulierung schwerer Personenschäden, etwa nach Verkehrs- oder Sportunfällen. Hier kann ich mein medizinrechtliches Fachwissen etwa bei der Beurteilung komplexer Verletzungsbilder (meist Polytraumen) gezielt einsetzen und dadurch verletzungsangemessene Schmerzensgeld- und Schadenersatzzahlungen für meine Mandanten erreichen.

 

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Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme. Je nachdem, was Sie bevorzugen –
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Aktuelle Rechtsprechung, kostenlose Rechtstipps und andere medizinrechtliche Artikel veröffentliche ich regelmäßig unter: https://www.anwalt.de/noreen-koschella

Der Einzugsbereich meiner Tätigkeit ist vorrangig Süd- und Ostbayern. Daher bearbeite ich vor allem Fälle aus den Landgerichtsbezirken Passau, Deggendorf, Regensburg, Ingolstadt, Nürnberg, Landshut, München I und II sowie Traunstein;
in Einzelfällen bin ich für Sie aber auch bundesweit tätig.