Den Namen des Rechts würde man nicht kennen, wenn es das Unrecht nicht gäbe” (Heraklit)

Mein Anspruch ist es, Sie mit meiner Spezialisierung bestmöglich zu vertreten.

Ich bilde mich im Medizinrecht regelmäßig fort und verfüge auch aufgrund meines erfolgreich absolvierten Fachanwaltslehrgangs über die notwendigen Spezialkenntnisse in diesem anspruchsvollen Rechtsgebiet.

Mir ist es neben der Schwerpunktsetzung als Rechtsanwältin im Medizinrecht wichtig, dem in diesem Mandat begründeten Vertrauensverhältnis Rechnung zu tragen. Ich möchte meinen Mandanten früh ein klares Bild über ihre Handlungsoptionen, Erfolgschancen und Ansprüche verschaffen und sie zu keinem Zeitpunkt im Unklaren über den Stand des Verfahrens oder das Betreiben ihrer Ansprüche lassen.

Gerade im Arzthaftungsrecht steht hinter vielen Mandanten steht bereits ein langer Leidensweg, weshalb Einfühlungsvermögen und Empathie bei jeder Beratung für mich essenziell sind. Ich nehme mir Zeit für Ihre Rechtsberatung und Sachverhaltserfassung, um eine realistische Erfolgsprognose zu erstellen und eine präzise Darstellung Ihrer Ansprüche zu gewährleisten.

Außergerichtliche Streitbeilegung, wo möglich –
gerichtliche Durchsetzung, wo nötig.

Je nach Sachlage in Ihrem individuellen Fall muss nach Sichtung der Behandlungsunterlagen entschieden werden, welche Vorgehensweise ratsam ist. Dies kann zunächst die Einholung externer medizinischer Expertise, z. B. durch ein Privatgutachten, sein.

Da Prozesse vor Gericht zum einen Kosten verursachen, sich über Jahre hinziehen und zum anderen das Risiko bergen, dass nicht zu Ihren Gunsten entschieden wird, sind oftmals außergerichtliche Einigungen zu bevorzugen.

Sollte die Gestaltung eines solchen Vergleichs jedoch nicht zu Ihrer Zufriedenheit sein, so poche ich natürlich auf die gerichtliche Entscheidung, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Selbstredend gebe ich Ihnen hierzu vorab eine professionelle Einschätzung über Ihre Erfolgsaussichten ab.

In vielen Fällen, insbesondere im Bereich Zahnarzthaftung, Gynäkologie, Anästhesiologie und Innere Medizin stehen der Kanzlei erfahrene ärztliche Berater zur Verfügung, die eine Ersteinschätzung abgeben können, ob ein ärztlicher Behandlungsfehler oder doch ein „schicksalhafter Verlauf“ vorliegt.